Whistleblowing

HINWEIS: EINE MELDUNG EINER UNRECHTMÄSSIGKEIT IST KEINE BESCHWERDE ÜBER IHRE ERFAHRUNG IN UNSEREN EINRICHTUNGEN. FÜR KOMMERZIELLE BESCHWERDEN, ANREGUNGEN ODER MITTEILUNGEN ZU UNSEREN ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN WENDEN SIE SICH BITTE AN UNSER BUCHUNGSZENTRUM.
Die BiHoliday-Gruppe verpflichtet sich, eine Unternehmenskultur zu fördern, die auf Ethik und Transparenz basiert. In diesem Sinne erwartet BiHoliday von allen Personen, die im Arbeitsumfeld des Unternehmens tätig sind – wie Mitarbeitenden, Führungskräften, Mitgliedern der Gesellschaftsorgane und/oder Geschäftspartnern –, dass sie Verstöße gegen folgende Regelwerke melden:

  • Geltende Gesetze und Vorschriften;
  • Den Ethikkodex;
  • Das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell gemäß Gesetzesdekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001;
  • Das System der Befugnisse und Vollmachten;
  • Die internen Unternehmensrichtlinien (Gesundheits- und Sicherheitsverfahren sowie andere interne Richtlinien und Verfahren usw.).

Zu diesem Zweck hat BiHoliday interne Meldekanäle für Verstöße und Unregelmäßigkeiten (Handlungen und/oder Verhaltensweisen – sei es durch Tun oder Unterlassen –, die das öffentliche Interesse oder die Integrität des Unternehmens beeinträchtigen) eingerichtet. Diese Kanäle gewährleisten die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person sowie der gemeldeten Informationen und bieten Schutz vor möglichen Repressalien. Auch anonyme Meldungen werden akzeptiert, jedoch wird empfohlen, namentliche Meldungen zu bevorzugen, um Untersuchungen zu beschleunigen und deren Wirksamkeit zu erhöhen.

BiHoliday nutzt hierfür eine digitale Plattform, die von einem spezialisierten Drittanbieter betrieben wird und über die Meldungen schriftlich oder per Sprachnachricht übermittelt werden können.